Die erste Prüfung braucht einen klaren roten Faden
Investoren müssen zunächst verstehen, was genau erworben oder finanziert werden soll, welcher Projektstand erreicht ist und welcher nächste werthaltige Meilenstein finanziert werden muss. Ein kurzer Investment- oder Projektteaser sollte deshalb Lage, Nutzung, Flächen, Einheiten, Genehmigungsstand, Kapitalbedarf, Zeitplan und vorgesehenen Exit zusammenführen.
Erst wenn diese Eckdaten in sich plausibel sind, lohnt die vertiefte Prüfung. Widersprüche zwischen Planung, Flächen, Kalkulation und Finanzierung sollten nicht verdeckt, sondern als konkrete Prüfpunkte ausgewiesen werden.
- Objekt- und Projektbeschreibung
- Eigentums- und Transaktionsstruktur
- Aktueller Projektstand
- Kapitalbedarf und Mittelverwendung
- Zielbild und Exit
Planungsrecht, Genehmigung und technische Grundlagen
Bei Grundstücken und Projektentwicklungen bestimmen Baurecht und Genehmigungsstand wesentlich, welcher Wert bereits gesichert ist. Relevant sind unter anderem B-Plan, Bauvorbescheid oder Baugenehmigung, Flächenberechnungen, Planstände, Stellplatznachweis, Erschließung und mögliche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.
Bei begonnenen oder gestoppten Projekten kommen Bautenstand, Vergaben, Nachträge, Mängel, Restleistungen und ein technisch belastbarer Fertigstellungspfad hinzu. Planungs- und Ausführungsstand müssen dabei zur aktuellen Kosten- und Terminplanung passen.
Kosten, Finanzierung und Gesellschaft gemeinsam betrachten
Eine Projektkalkulation sollte bereits bezahlte Leistungen, offene Verpflichtungen, gesicherte Vergaben, Reserven und Kosten bis zur Fertigstellung trennen. Auf der Finanzierungsseite sind Darlehensstände, Fälligkeiten, Ränge, Sicherheiten, Covenants und zusätzlicher Liquiditätsbedarf entscheidend.
Bei einem Share Deal oder einer Beteiligung reicht die Objektprüfung nicht aus. Gesellschaftsverträge, Gesellschafterdarlehen, wesentliche Verträge, Verbindlichkeiten und Entscheidungsrechte müssen mit dem Projektbild abgeglichen werden. Rechtliche, steuerliche und technische Fachprüfungen bleiben den jeweils zuständigen Beratern vorbehalten.
- Aktuelle Kosten- und Liquiditätsplanung
- Darlehen, Sicherheiten und Fälligkeiten
- Gesellschafter- und Vertragsstruktur
- Offene Ansprüche und Verpflichtungen
- Finanzierungsbedarf bis zum nächsten Meilenstein
Ein gestufter Datenraum spart Zeit und schützt Vertraulichkeit
Für die erste Einordnung genügen häufig ein anonymisierter Teaser und ein kompakter Unterlagensatz. Nach Qualifikation, Interessenabgleich und gegebenenfalls NDA kann der Datenzugang schrittweise erweitert werden.
DD Invest strukturiert die immobilienwirtschaftliche und transaktionsbezogene Erstprüfung, koordiniert offene Fragen und führt geeignete Käufer, Investoren oder Kapitalpartner in den Prozess. Die konkrete Due Diligence und Freigabe erfolgen fallbezogen durch die beteiligten Entscheidungsträger und Fachberater.
Häufige Fragen
Muss für die erste Prüfung bereits ein vollständiger Datenraum vorliegen?
Nein. Ein kompakter, konsistenter Unterlagensatz mit den entscheidenden Eckdaten ist für die erste Einordnung oft hilfreicher. Fehlende Dokumente sollten als offene Punkte benannt werden.
Welche Zahlen sollten aktuell sein?
Insbesondere Projektkalkulation, Finanzierungsstände, Kapitalbedarf, Bautenstand, Terminplanung, Vermietungs- oder Verkaufsszenario und wesentliche Flächenangaben.
Kann die erste Vorstellung anonym erfolgen?
Ja. Objekt- oder Gesellschaftsbezeichnung können zunächst zurückgestellt werden. Vertiefte Daten werden nach Abstimmung und auf Wunsch unter NDA ausgetauscht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er stellt weder ein Angebot noch eine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Finanzierungsberatung dar. Angaben und mögliche Strukturen sind im konkreten Fall durch die jeweils zuständigen Fachberater und Entscheidungsträger zu prüfen.

